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AutorenbildSonja Hilpisch

BVG kippt Tierarztvorbehalt als verfassungswidrig

Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig


Ein erster Meilenstein auf dem Weg zu mehr Tiergesundheit und Tierwohl ist geschafft, denn die Therapiefreiheit für unsere Tiere bleibt in großen Teilen erhalten. Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte homöopathische Mittel am nicht lebensmittelliefernden Tier wieder von Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen eingesetzt werden!


Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 29. September 2022 bestätigt, dass §50 Absatz 2 sowohl gegen den Art. 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (zur Sicherung der freien Berufswahl) als auch gegen Art. 2 Abs. 1 GG (zur Sicherung der freien Entfaltung der Persönlichkeit) verstößt, soweit es sich auf die Anwendung von homöopathischen Humanarzneimitteln bezieht.



(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)


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